Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.03.2013 - I-4 U 176/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,9190
OLG Hamm, 26.03.2013 - I-4 U 176/12 (https://dejure.org/2013,9190)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.03.2013 - I-4 U 176/12 (https://dejure.org/2013,9190)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. März 2013 - I-4 U 176/12 (https://dejure.org/2013,9190)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,9190) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Niedersachsen, Gartencenter, Unterlassung, Verkauf, Sonntag, Feiertag, Zubehör, Blumen, Pflanzen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Niedersachsen, Gartencenter, Unterlassung, Verkauf, Sonntag, Feiertag, Zubehör, Blumen, Pflanzen

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Gartencenter darf auch in der Adventszeit keinen Weihnachtsschmuck beim Sonntagsverkauf anbieten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens von Weihnachtstassen, Bechern, Grablichtern, Christbaumkugeln und Schneemannfiguren in einem Gartencenter an Sonn- und Feiertagen; Kriterien zur Auslegung der Begriffsbestimmung "Zubehör zu Blumen und Pflanzen"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 3, 4 NLöffVZG; §§ 3, 4, 8 UWG
    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens von Weihnachtstassen, Becher, Grablichtern, Christbaumkugeln und Schneemannfiguren in einem Gartencenter an Sonn- und Feiertagen

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sonntagsverkauf von Blumenzubehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Am Sonntag keine Christbaumkugeln im Gartencenter

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unzulässigkeit des Sonntags-Verkaufs

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Sonntags keine Verkauf von Weihnachtstassen

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Gartencenter dürfen an Sonn- und Feiertagen keine Weihnachtstassen verkaufen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Gartencenter dürfen an Sonn- und Feiertagen keine Weihnachtstassen verkaufen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Sonntagsverkauf im Gartencenter - Unternehmen darf sonntags keine Weihnachtstassen anbieten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ein Gartencenter in Niedersachsen darf sonntags keine Weihnachtstassen verkaufen

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Ein Gartencenter in Niedersachsen darf sonntags keine Weihnachtstassen verkaufen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Gartencenter darf sonntags keine Weihnachtstassen verkaufen

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Adventskalender: Rechtstipp

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gartencenter darf sonntags keine Weihnachtsartikel verkaufen - Weihnachtstassen und Schneemannfiguren stellen kein für den Sonntagsverkauf zugelassenes Zubehör für Blumen und Pflanzen dar

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 297
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 07.06.1996 - I ZR 114/94

    Blumenverkauf an Tankstellen - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus OLG Hamm, 26.03.2013 - 4 U 176/12
    Hiervon geht auch der Bundesgerichtshof in der "Abgasemissionen"-Entscheidung (GRUR 2000, 1076, 1079) aus, welche gerade die Wende zur "wettbewerbsbezogenen Schutzfunktion" statt des Vorliegens einer "wertbezogenen Norm" als entscheidendes Kriterium vollzogen hat; er hatte aber auch bereits zuvor vielfach wettbewerbsrechtliche Ansprüche auf Verstöße gegen ladenschlussrechtliche Vorschriften gestützt (OLG Stuttgart, a. a. O., mit Verweis auf BGH GRUR 1995, 601, 603 - Bahnhofsverkaufsstellen - und GRUR 1996, 786, 788 - Blumenverkauf an Tankstellen).

    Der demnach vorliegende Wettbewerbsverstoß der Beklagten ist auch im Sinne von § 3 Abs. 1 UWG geeignet, die Interessen von Mitbewerbern oder sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen (vgl. auch BGH, GRUR 1996, 786 - Blumenverkauf an Tankstellen).

  • BGH, 23.03.1995 - I ZR 92/93

    Bahnhofs-Verkaufsstellen - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus OLG Hamm, 26.03.2013 - 4 U 176/12
    Hiervon geht auch der Bundesgerichtshof in der "Abgasemissionen"-Entscheidung (GRUR 2000, 1076, 1079) aus, welche gerade die Wende zur "wettbewerbsbezogenen Schutzfunktion" statt des Vorliegens einer "wertbezogenen Norm" als entscheidendes Kriterium vollzogen hat; er hatte aber auch bereits zuvor vielfach wettbewerbsrechtliche Ansprüche auf Verstöße gegen ladenschlussrechtliche Vorschriften gestützt (OLG Stuttgart, a. a. O., mit Verweis auf BGH GRUR 1995, 601, 603 - Bahnhofsverkaufsstellen - und GRUR 1996, 786, 788 - Blumenverkauf an Tankstellen).
  • BGH, 06.02.1997 - I ZR 234/94

    Selbsternannter Sachverständiger - Irreführung/Leistungsfähigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 26.03.2013 - 4 U 176/12
    Das Erfordernis der "erheblichen Zahl von Unternehmern, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben" erfüllt der Kläger schon deshalb, weil ihm sämtliche Industrie- und Handelskammern, der Deutsche Handwerkskammertag und viele örtliche Handwerkskammern angehören (vgl. BGH, GRUR 1997, 758 m. w. N.).
  • BGH, 11.05.2000 - I ZR 28/98

    Abgasemissionen

    Auszug aus OLG Hamm, 26.03.2013 - 4 U 176/12
    Hiervon geht auch der Bundesgerichtshof in der "Abgasemissionen"-Entscheidung (GRUR 2000, 1076, 1079) aus, welche gerade die Wende zur "wettbewerbsbezogenen Schutzfunktion" statt des Vorliegens einer "wertbezogenen Norm" als entscheidendes Kriterium vollzogen hat; er hatte aber auch bereits zuvor vielfach wettbewerbsrechtliche Ansprüche auf Verstöße gegen ladenschlussrechtliche Vorschriften gestützt (OLG Stuttgart, a. a. O., mit Verweis auf BGH GRUR 1995, 601, 603 - Bahnhofsverkaufsstellen - und GRUR 1996, 786, 788 - Blumenverkauf an Tankstellen).
  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 45/11

    Missbräuchliche Vertragsstrafe

    Auszug aus OLG Hamm, 26.03.2013 - 4 U 176/12
    Dementsprechend kann ein Verstoß gegen nationale Bestimmungen eine Unlauterkeit nach § 4 Nr. 11 UWG grundsätzlich nur noch begründen, wenn die betreffenden Regelungen eine Grundlage im Unionsrecht haben (BGH, GRUR 2012, 949 - Missbräuchliche Vertragsstrafe - m. w. N.).
  • BVerfG, 11.05.2007 - 2 BvR 543/06

    Akustische Wohnraumüberwachung ("Großer Lauschangriff"; Verfassungsmäßigkeit der

    Auszug aus OLG Hamm, 26.03.2013 - 4 U 176/12
    Eine solche Auslegungsfähigkeit und -bedürftigkeit nimmt einer gesetzlichen Regelung noch nicht die rechtsstaatlich gebotene Bestimmtheit (BVerfG, NJW 2007, 2753).
  • BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07

    Adventssonntage Berlin

    Auszug aus OLG Hamm, 26.03.2013 - 4 U 176/12
    Wegen des Ausnahmecharakters der Regelungen für die Verkaufsstellenöffnung an bestimmten Orten, die letztlich dem Bereich der "Arbeit für den Sonntag" zuzuordnen sind, kann deren Ausweitung auf bis dahin nicht erfasste Sachverhalte nicht durch Berufung auf den allgemeinen Gleichheitssatz erzwungen werden (BVerfG, NVwZ 2010, 570 (Rn. 171)).
  • BVerfG, 19.12.2012 - 1 BvL 18/11

    Verzinsungspflicht für Kartellgeldbußen verfassungsgemäß

    Auszug aus OLG Hamm, 26.03.2013 - 4 U 176/12
    Der allgemeine Gleichheitssatz ist hingegen nicht verletzt, wenn hinreichende Sachgründe vorhanden sind, die eine Differenzierung verfassungsrechtlich rechtfertigen können (BVerfG, Beschluss vom 19.12.2012 - 1 BvL 18/11 = WM 2013, 279).
  • LG Nürnberg-Fürth, 25.06.2012 - 1 HKO 1231/12

    Wettbewerbsverstoß: Verkaufsveranstaltung für Stammkunden eines Teppichgeschäfts

    Auszug aus OLG Hamm, 26.03.2013 - 4 U 176/12
    Dies beruht darauf, dass sie Wettbewerbsbezug aufweisen und zumindest sekundär auch Regelungen im Interesse der Mitbewerber darstellen, denn sie betreffen die Tätigkeit gleichartiger Unternehmen in gleicher Weise beim Absatz der Ware (OLG Stuttgart, Urteil vom 24.04.2008 - 2 U 51/07 - BeckRS 2008, 14725, m. w. N.; LG Nürnberg-Fürth, Schlussurteil vom 25.06.2012 - 1 HKO 1231/12, BeckRS 2012, 23065).
  • OLG Hamm, 19.06.2008 - 4 U 72/08

    Betrieb einer Automatenvideothek an Sonn- und Feiertagen

    Auszug aus OLG Hamm, 26.03.2013 - 4 U 176/12
    Bei den Regelungen über den Ladenschluss handelt es sich nach überwiegender Ansicht um Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG ( Köhler /Bornkamm, 31. Aufl., § 4 UWG Rn. 11.144, m. w. N.; auch Senat , GRUR-RR 2009, 30 zu gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe).
  • OLG Stuttgart, 24.04.2008 - 2 U 51/07

    Sonntagsverkauf in Apotheken: Verfassungsgemäßes Verbot des sonntäglichen

  • VG Braunschweig, 16.02.2011 - 1 A 161/10
  • OLG Naumburg, 09.09.2010 - 1 U 13/10

    Irreführende Blickfangwerbung - Wettbewerbsverstoß eines Optikers: Irreführende

  • OLG Hamm, 18.01.2024 - 4 U 136/23

    Ladenöffnungsgesetz (LÖG NRW), Randsortiment

    Insoweit beruft sich der Kläger auf ein Urteil des erkennenden Senats vom 26.03.2013 (I-4 U 176/12), in dem er sich mit der Zulässigkeit des sonn- und feiertäglichen Verkaufs von u. a. Christbaumschmuck nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. a) des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) in der bis zum 30.06.2019 geltenden Fassung (a. F.) auseinandergesetzt hat.

    Darüber hinaus stellen der anlässlich des Testkaufs vom 27.11.2022 erfolgte Verkauf der (noch) streitgegenständlichen Waren durch die Beklagte sowie ihre diesbezüglichen Verkaufsangebote unzweifelhaft geschäftliche Handlungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 UWG dar (vgl. Senatsurteil vom 26.03.2013 - I-4 U 176/12, Rn. 31, juris).

    (vgl. Senatsurteil vom 26.03.2013 - I-4 U 176/12, Rn. 33, juris; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler/Odörfer, 42. Aufl. 2024, UWG § 3a Rn. 1.263 m. w. N.; MüKoUWG/Schaffert, 3. Aufl. 2020, UWG § 3a Rn. 552).

    Etwas Anderes folgt auch nicht aus dem vom Kläger und dem Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem vorgenannten Hinweisbeschluss (OLG Düsseldorf a.a.O.) zitierten Senatsurteil vom 26.03.2013 (I-4 U 176/12), im Rahmen dessen der erkennende Senat entschieden hat, dass es sich u. a. bei Christbaumschmuck nach dem seinerzeit geltenden niedersächsischen Landesrecht nicht um privilegiertes Zubehör zu Blumen und Pflanzen i. S. d. § 4 Abs. 1 Nr. 4 NLöffVZG a. F. handelt.

  • LG Bochum, 07.06.2023 - 15 O 27/23
    Unter Berufung das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 26.03.2013, Az. 4 U 176/12, das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 06.05.2014, Az. 20 U 233/13, den Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 09.10.2017, Az.15 U 105/16 sowie das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 09.06.2022, Az.,16 O 21/21 vertritt der Kläger die Auffassung, die von der Beklagten an dem betreffenden Sonntag angebotenen und isoliert verkauften fünf in Rede stehenden Artikel würden weder zur Warengruppe Blumen und Pflanzen, noch zu einem "begrenzten Randsortiment" i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 1 LÖG NRW gehören.

    Nach Auffassung der Kammer kann die vom Kläger angeführte Rechtsprechung, die primär auf das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 26.03.2013, Az. 4 U 176/12 zurückgeht, welches seinerseits die Rechtslage in Niedersachsen nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 a) NLöffVZG in der Fassung vom 13.10.2011 (gültig gewesen vom 21.10.2011 bis 30.06.2019) mit Blick auf den Zeitpunkt des dortigen Testkaufs vom 27.11.2011 wertet, nicht mehr uneingeschränkt auf nach nordrhein-westfälischem Landesrecht in Gestalt der §§ 4, 5 LÖG in der Fassung vom 22.03.2018 (gültig ab 30.08.2018) zu entscheidende Sachverhalte mit Blick auf die unterschiedlichen Inhalte der relevanten Normen übertragen werden:.

    Dabei ist das Oberlandesgericht Hamm im Urteil vom 26.03.2013, Az. 4 U 176/12 (zitiert nach juris) für das nach Auffassung der Kammer seinerzeit restriktivere niedersächsische Landesrecht im Wege der Auslegung zu dem Ergebnis gelangt, dass der Verkauf von Zubehör zu Blumen und Pflanzen nur, aber eben auch schon in engem Umfang zugelassen sei:.

    Insoweit hat das Oberlandesgericht Hamm im Urteil vom 26.03.2023, Az. 4 U 176/12 (zitiert nach juris) für das dort maßgebliche - alte - niedersächsische Landesrecht zunächst zutreffend die "Zubehöreigenschaft" von Christbaumschmuck anerkannt:.

    Dementsprechend ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass z. B. Ziertöpfe, Pflanz- und Aufwuchshilfen grundsätzlich dem "privilegierten Randsortiment" zuzuordnen sind (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 26.03.2013, Az. 4 U 176/12, zitiert nach juris, Rz. 45).

  • LG Münster, 12.01.2017 - 22 O 93/16

    Unterlassungsanspruch bzgl. Durchführung der Lieferungen von Getränken an

    Die Regelungen über die Sonn- und Feiertagsruhe betreffen vielmehr das Verhältnis zwischen Unternehmen und Mitbewerbern und sonstigen Marktteilnehmern, so dass der Anwendungsbereich der UGP-Richtlinie nach deren Art. 3 Abs. 1 hier nicht eröffnet ist (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 26.03.2013 - 4 U 176/12, zitiert nach beck-online, zu den insoweit vergleichbaren Regelungen über den Ladenschluss; vgl. auch Köhler/Bornkamm, UWG, 35. Aufl. 2017, § 3a Rn. 1.21).
  • OLG Düsseldorf, 09.10.2017 - 15 U 105/16

    Verwirkung einer Vertragsstrafe durch Feilbieten von künstlichen Weihnachtsbäumen

    Der isolierte Verkauf bloß grundsätzlich zur Kombination mit Blumen und/oder Pflanzen geeigneter Produkte ist nicht privilegiert (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil v. 06.05.2014 - Az. I-20 U 233/13; vgl. auch OLG Hamm, Urteil v. 26.03.2013 - Az. 4 U 176/12 zum parallelen niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht